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By Hans Peter Ries, Karl-Heinz Schnieder, Jurgen Althaus, Ralf Gro?bolting, Martin Vo?

ISBN-10: 3540487271

ISBN-13: 9783540487272

Klare Entscheidungs- und Argumentationshilfe: Ein staff anerkannter Experten, unter ihnen drei Fachanw?lte f?r Medizinrecht, stellt die komplizierte Materie ?bersichtlich und verst?ndlich dar. ?rzte sind einer F?lle von h?ufig wechselnden rechtlichen Regelungen unterworfen, deren Folgen sie im Konfliktfall schnell und pr?zise einsch?tzen m?ssen. Zahlreiche Beispiele, Checklisten und Verteidigungsstrategien zur sofortigen Umsetzung bieten hier rasche Orientierung zur Kl?rung aller relevanten Rechtsfragen. Plus in dieser 2., aktualisierten und erweiterten Auflage: die aktuelle Rechtsprechung und die anstehenden erheblichen gesetzlichen ?nderungen.

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Verunsicherung eines Versicherungsmaklers »Draußen zeigt der Himmel sein strahlendes Blau, aber die Luft ist ziemlich frisch und ich kann mir in diesem Augenblick nicht vorstellen, dass es stimmt, was once die Nachrichten im Radio angekündigt haben: bis zu dreißig Grad und gegen Abend möglicherweise ein paar Wärmegewitter.

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4. Nebentätigkeit 37 4. Nebentätigkeit Der massiv gestiegene Konkurrenzdruck sowie das permanente Bestreben der Politik, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu dämpfen, haben die Ärzteschaft unter erhebliche wirtschaftliche Zwänge gesetzt. Um diesen Zwängen auszuweichen, sind viele Vertragsärzte bestrebt, sich ein zweites wirtschaftliches Standbein zu schaffen. Das wirft die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit zusätzlicher Aktivitäten auf. Im Zusammenhang mit der Zulassung (s. o.

8 Nr. 1 BMV-Ä). Im Falle der Abdingung ist nach den gesetzlichen Vorschriften vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient zu treffen, welche die vollständige Loslösung vom Sachleistungsprinzip (Kostentragungspflicht der Kassen) zum Inhalt hat. § 18 des BMV-Ä bzw. § 21 des EKV-Ä (EKV) bestimmen hierzu folgendes: § 18 – Vergütungsanspruch gegen Versicherte (8) Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern 1. wenn die Krankenversichertenkarte bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal nicht vorgelegt worden ist bzw.

Individuelle Gesundheitsleistungen Für Leistungen, die außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden, findet sich in § 3 BMV-Ä die Grundsatzregelung. Danach umfasst die vertragsärztliche Versorgung keine Leistungen, für die die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind oder deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern obliegt. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nach der Entscheidung des zuständigen Organs der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen (Gemeinsamer Bundesausschusses) in den Richtlinien (§ 92 SGB V) von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden.

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by Paul
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