Read e-book online Das gesamte Familienrecht (Ausgabe 2010): Mit den Neuerungen PDF

By Walhalla Fachredaktion

ISBN-10: 3802919076

ISBN-13: 9783802919077

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Titel 2 Eingehung der Ehe Untertitel 1 Ehefähigkeit § 1303 Ehemündigkeit (1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. (2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist. (3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. 1 I BGB: Bürgerliches Gesetzbuch 1. die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt leben, 2. Handlungen der in § 1365 oder § 1375 Absatz 2 bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist, 3.

1433 Fortsetzung eines Rechtsstreits Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann ohne Zustimmung des anderen Ehegatten einen Rechtsstreit fortsetzen, der beim Eintritt der Gütergemeinschaft anhängig war. 46 Steht der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, unter Vormundschaft oder fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis seines Betreuers, so hat ihn der Vormund oder Betreuer in den Rechten und Pflichten zu vertreten, die sich aus der Verwaltung des Gesamtguts ergeben.

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Das gesamte Familienrecht (Ausgabe 2010): Mit den Neuerungen des FGG-Reformgesetzes by Walhalla Fachredaktion


by James
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